econorm® Schachtsystem auf der IFAT 2014

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BERDING BETON und Finger Beton präsentieren econorm® auf dem Gemeinschaftsstand der FBS auf der IFAT 2014

30-06-2005 - Sicherheit im Schachtbau

Sicherheit im Schachtbau

Von Econorm: R. Kraiss, P. Reiser,

Die DIN V-4034-1 und viele weitere Vorschriften versprechen künftig im Schachtbau viele sinnvolle Verbesserungen zur Sicherheit. Die wirksamsten Sicherheitselemente beim Setzen der Schächte sind Verlegeanker. Die Sicherheit des Wartungspersonals wird z.B. durch ergonomische Steigmittel und die Ausführung des Einstiegs wichtig. Wie ist der derzeitige Stand in der Praxis?

Praxis auf den Baustellen ist das Setzen von Schachtelementen mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln. Unfälle, bei denen Bauarbeiter von herabfallenden oder ausschwenkenden Fertigteilen verletzt wurden, waren nicht selten. Dieses Verfahren ist zwar nicht mehr zulässig (Betriebssicherheitsverordnung §4.1.1) aber noch in der Praxis zu finden. Wer haftet bei solchen Unfällen? Die Gemeinde, das Ingenieurbüro? Positiv im Sinne der Unfallverhütung ist, schon in der Ausschreibung Systeme zu fordern, die mit Verlegeankern ausgerüstet sind. Nur Verlegeanker ermöglichen das sichere Einhängen und Setzen von Schachtbauelementen.

Werden Schachtelemente ohne integrierten Lastausgleich gesetzt, dann schreibt die DIN eine Vermörtelung vor. Diese wird in der Praxis jedoch kaum ausgeführt. Gebrochene Schachtringe sind aufgrund der einseitigen Belastungen häufig anzufinden. Die beschädigten Schachtbauwerke sind statisch instabil, unter Umständen sogar einsturzgefährdet. Zudem ist je nach Wassersituation mit der Gefährdung des Grundwassers zu rechnen. Ebenfalls ist der Eintritt von Grundwasser in den Schacht mit zusätzlicher Belastung für die Klärwerke sowie Auswaschungen des umgebenden Erdreiches möglich. Deshalb sind Systeme mit Lastausgleich vorzuziehen. In der Muffe der Schachtglocke integrierte Dichtungen mit Lastausgleich sind optimal. Auf der Baustelle gewährleistet diese Dichtung eine zügige und fehlerfreie Verbauung. Tranportschäden sowie Lagerschäden wie bei der losen Dichtung sind nicht möglich.

Ein Punkt, für den die neue DIN keine Aussage trifft und den Herstellern zuviel Spielraum lässt sind die Steigelemente. Bei Betrachtung der optimalen Bestückung ist von einem Schachtbauwerk auszugehen, bei dem einheitliche Steigelemente in gleichen, ergonomisch optimalen Abständen angebracht sind. Die derzeitige Praxis in den Schächten bietet ein anderes Bild. Unter dem Gesichtspunkt der Unfallverhütung ist dieser Zustand sehr bedenklich. Nur wenige Hersteller verpflichten sich freiwillig mit einer Produktnorm, wie beispielsweise der PAS 1004 von econorm, zur Sicherheit.

Der zentrisch versetzte Einstieg wird noch nicht durchgängig in der Praxis angewendet. Die BaGUV §5 Abs. 13,01/1997 fordert eine lichte Weite von mindestens 600 mm. Es gibt Systeme die mit > 600mm einen entsprechenden Einstieg anbieten und damit dem Wartungspersonal die Arbeit erleichtern und die Sicherheit verbessern.

Insgesamt bringt die DIN V-4034-1 längst überfällige Neuerung, welche die Statik, Sicherheit und Langlebigkeit der Systeme erhöhen. Zum Thema Steigmittel, Verlegeanker und Einstieg wäre unter dem Gesichtspunkt der Unfallvermeidung eine verbindliche Definition zwingend notwendig gewesen. Im Haftungsfall wird vor Gericht entsprechend dem technischen Stand entschieden. Der kann auch höher sein als die Anforderungen der DIN. Alternativen zum DIN-Schacht, die als ausgereiftes Komplettsystem alle Anforderungen erfüllen, gibt es schon lange. Es ist zu hoffen, da� dies in der Zukunft nachgeholt wird. Solange bleibt es Systemen wie z.B. econorm® überlassen, im Sinne der in den Kommunen Verantwortlichen und der im Kanalwesen arbeitenden Menschen mehr zu bieten, als die DIN fordert.

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