Der versetzte Schachteinstieg
Bei der Dimensionierung des Schachteinstiegs beim econorm®-Schacht wurde der Einstiegsquerschnitt um ca. 25 % vergrößert. Diese Anordnung sorgt für mehr Bewegungsfreiheit bei Inspektions- und Wartungsarbeiten. In der BaGUV findet sich der Paragraph 5, Absatz 13 mit folgender Aussage:
"Die lichte Weite von Einstiegsöffnungen muß mindestens 0,8 m betragen. Abweichend davon dürfen Einstiegsöffnungen, die in Verkehrswegen von Fahrzeugen liegen, mindestens eine Lichtweite von 0,6 m haben."
BaGU-Vorschriften vom Januar 1997, Bestellnr. GUV 7.4 N
Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft müssen unter allen Umständen eingehalten werden. Der econorm®-Konus erfüllt alle Anforderungen der neuen DIN V-4034-1.
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